Rolle des Kindergartens im Leben des Kindes

Bildungsauftrag

Als elementare Bildungseinrichtung im Land Salzburg erfüllen wir jenen Bildungsauftrag, der im Salzburger Kinderbildungs- und
betreuungsgesetz 2019 (S.KBBG) im Paragraf 3 definiert wird.

Des Weiteren richten wir unsere Bildungsarbeit an den Grundlagendokumenten des Bundes („Bundesländerübergreifender
Bildungsrahmenplan für elementare Bildungseinrichtungen in Österreich“, Leitfaden „Werte leben - Werte bilden, Wertebildung im
Kindergarten“, „Modul für das letzte Jahr in elementaren Bildungseinrichtungen“ und der Leitfaden „Sprachliche Förderung am
Übergang vom Kindergarten in die Volksschule“ aus. Wir verstehen uns als Bildungs-, Erziehungs-und Betreuungseinrichtung.


Bild vom Kind

Für uns ist es von großer Bedeutung, dass Kinder „Kind-Sein“ dürfen. Das heißt für uns: Kinder sind neugierige und wissbegierige
Forscher und Entdecker im Hier und Jetzt. Jedes Kind ist für uns einzigartig, es darf individuell und kreativ sein und es wird so
angenommen, wie es ist – besonders auch in Bezug auf seine Emotionen. Kinder können sich aus unserer Sicht nur entfalten,
 wenn sie eine sichere Bindung zu uns aufgebaut haben. Wir sehen die Kinder als stets lernbereit, offen für Neues und als aktive
 Partner bei Lernprozessen. Wir möchten den Kindern das Recht erhalten, dass sie über sich und ihren Körper bestimmen
dürfen, dass ihr „Nein“ akzeptiert wird, ihre eigene Meinung geachtet wird und ihre eigenen Bedürfnisse ernst genommen
 werden. So werden die Kinder bei uns im Kinderhaus bestärkt, Vertrauen in sich selbst zu haben und zu leben. Für uns ist es
 wichtig, einen Rahmen zu schaffen, in dem Kinder genügend Zeit haben, eigene Erfahrungen zu machen und fantasievoll zu
 sein, wo Fehler zu machen, um daraus zu lernen, dazugehört. Außerdem soll in diesem Rahmen auch immer Platz für
 individuelle Ruhezeiten sein.