Restabfall oder Sperrmüll?

Veröffentlichungsdatum06.02.2026Lesedauer1 Minute
Foto Altstoffsammelhof Zellhof

Immer wieder stellt sich die Frage, warum gewöhnlicher Restabfall aus dem Haushalt nicht als Sperrmüll am Altstoffsammelhof abgegeben werden darf. Der Grund dafür liegt vor allem in der fairen Kostenverteilung: Würde Restabfall dort kostenlos entsorgt, müssten die entstehenden Kosten von der Allgemeinheit getragen werden.

Um das zu vermeiden, ist klar geregelt, was als Sperrabfall gilt. Dazu zählen sperrige Hausabfälle, die aufgrund ihrer Größe oder Form nicht in die Restabfalltonne passen.

Wichtig zu wissen:

Müllsäcke und kleinere Gegenstände wie:

·         Einzelne oder kaputte Schuhe

·         Schmutzige, nasse oder beschädigte Kleidung (z. B. löchrige Textilien, Lumpen) 

·         zerbrochenes Geschirr oder ähnliche Kleinteile 

gelten nicht als Sperrabfall und können daher nicht am Altstoffsammelhof abgegeben werden > gehört also in die Restmülltonne

Zu wenig Platz in der Restabfalltonne?
 Wenn Sie regelmäßig feststellen, dass Ihre Restabfalltonne nicht ausreicht, gibt es einfache Lösungen:

  • Sie können über die Gemeinde eine größere Restabfalltonne bestellen oder
  • das Abfuhrintervall von vier- auf zweiwöchentlich verkürzen.

Ebenfalls nicht am Altstoffsammelhof abzugeben sind unter anderem:

  • XPS-Dämmplatten
  • radioaktive Brandmelder
  • gewerbliche Abfallmengen

Das Team am Altstoffsammelhof hilft Ihnen gerne weiter und informiert über regionale gewerbliche Entsorger, die diese Abfälle fachgerecht und kostenpflichtig übernehmen.