Pro Jahr werden derzeit (2023) 20 Anträge gefördert. Bei Mehrfachanträgen (mehrere Maßnahmen) wird eine Maximalförderung von 300 Euro gewährt. Nach Ablauf einer Frist von fünf Jahren kann wieder ein Antrag gestellt werden.
Nur baulich genehmigte Maßnahmen werden gefördert (falls Baugenehmigung erforderlich)!
Für Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiterin des Bauamtes, Fr. Maria Loiperdinger unter der Tel.- Nr. +43 6217 5525 11, gerne zur Verfügung.
Das Ausfüllen aller mit * gekennzeichneten Felder ist erforderlich.
Bitte hier die Rechnung hochladen, für die die Förderung gewünscht ist. Bei mehreren Dokumenten diese bitte in einer ZIP-Datei übermitteln.
Bitte hier die Zahlungsbestätigung(en) hochladen.