Wasser-Benützungsgebühr - laufende Gebühr pro m³

Detailinformationen zu dem Eintrag
inkl. MWSt1,50 €

Zuständig

Die Wasserbenützungsgebühr wird nach dem tatsächlichen Verbrauch - im vierten Quartal - verrechnet. In den ersten drei Quartalen wird ein Viertel des Vorjahresverbrauches vorgeschrieben.