Heizkostenzuschuss 2024/2025

Veröffentlichungsdatum30.12.2024Lesedauer1 Minute

Die Salzburger Landesregierung gewährt für 2024/2025 wieder einen Heizkostenzuschuss über € 250,00. Antragstellung ist von 02.01.2025 bis 30.09.2025 und ausschließlich über E-Government möglich. Die angepasste Richtlinie sowie die elektronische Antragsmaske sind ab 01.01.2025 unter www.salzburg.gv.at/heizscheck abrufbar.
Der Antrag kann auch im Gemeindeamt (Frau Fischer) erledigt werden.

Mitzubringen ist: ein Nachweis  des Einkommens (Lohn-/Gehaltszettel, Pensionsnachweis (Bankbeleg), Nachweis über Arbeitslosengeldbezug bzw. bei selbstständiger Erwerbstätigkeit – Einkommenssteuerbescheid des abgelaufenen Jahres).
Bitte nicht vergessen: Für die Antragstellung wird Ihr IBAN und BIC (bisher Kontonummer) benötigt!

Lehrlingsentschädigungen sowie Studienbeihilfen und Stipendien zählen ab 2016 zum Haushaltseinkommen!

Die Einkommensgrenzen:
Den Zuschuss bekommen jene Personen, deren Nettoeinkommen je Haushalt folgende Richtsätze pro Monat nicht überschreiten: 

* Alleinstehende Personen:                       €   1.392,00
* Ehepaare/Lebensgemeinschaften         €   1.820,00

Die Einkommensgrenze erhöht sich:

* Für jedes Kind im Haushalt, für das
   Familienbeihilfe bezogen wird:             €      385,00
* Für jedes Kind im Haushalt ohne
   Familienbeihilfebezug um                     €      621,00
* Für jede weitere erwachsene Person
   im Haushalt um:                                      €      621,00

Richtlinie_des_Landes_Salzburg_für_die_Gewährung_des_Heizkostenzuschusses_2025.pdf herunterladen (0.46 MB)