Die Salzburger Landesregierung gewährt für 2024/2025 wieder einen Heizkostenzuschuss über € 250,00. Antragstellung ist von 02.01.2025 bis 30.09.2025 und ausschließlich über E-Government möglich. Die angepasste Richtlinie sowie die elektronische Antragsmaske sind ab 01.01.2025 unter www.salzburg.gv.at/heizscheck abrufbar.
Der Antrag kann auch im Gemeindeamt (Frau Fischer) erledigt werden.
Mitzubringen ist: ein Nachweis des Einkommens (Lohn-/Gehaltszettel, Pensionsnachweis (Bankbeleg), Nachweis über Arbeitslosengeldbezug bzw. bei selbstständiger Erwerbstätigkeit – Einkommenssteuerbescheid des abgelaufenen Jahres).
Bitte nicht vergessen: Für die Antragstellung wird Ihr IBAN und BIC (bisher Kontonummer) benötigt!
Lehrlingsentschädigungen sowie Studienbeihilfen und Stipendien zählen ab 2016 zum Haushaltseinkommen!
Die Einkommensgrenzen:
Den Zuschuss bekommen jene Personen, deren Nettoeinkommen je Haushalt folgende Richtsätze pro Monat nicht überschreiten:
* Alleinstehende Personen: € 1.392,00
* Ehepaare/Lebensgemeinschaften € 1.820,00
Die Einkommensgrenze erhöht sich:
* Für jedes Kind im Haushalt, für das
Familienbeihilfe bezogen wird: € 385,00
* Für jedes Kind im Haushalt ohne
Familienbeihilfebezug um € 621,00
* Für jede weitere erwachsene Person
im Haushalt um: € 621,00
Richtlinie_des_Landes_Salzburg_für_die_Gewährung_des_Heizkostenzuschusses_2025.pdf herunterladen (0.46 MB)