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Die Stimmabgabe durch die wahlberechtigte Person muss persönlich und geheim unter Einhaltung der Wahlrechtsgrundsätze erfolgen. Ein amtlicher Stimmzettel ist zur Stimmabgabe erforderlich. Dieser wird von der zuständigen Wahlbehörde aufgelegt. Die Stimme kann vor einer Wahlbehörde (d.h. in einem Wahllokal bzw. vor einer besonderen Wahlbehörde) oder mittels Briefwahl (ohne Beisein einer Wahlbehörde) abgegeben werden.
Quelle: HELP.gv.at
Gemeinde Seeham Dorf 2 5164 Seeham +43 6217 5525 office@seeham.at
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