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Folgende Stellen werden nach der Anzeige des Todesfalls automatisch vom Standesamt, das für den Sterbeort zuständig ist, verständigt:
Bei ausländischen Staatsangehörigen, die in Österreich weder einen Wohnsitz noch einen gewöhnlichen Aufenthalt hatten, verständigt das Standesamt das Verlassenschaftsgericht, das für den Sterbeort zuständig ist. Dieses trifft dann die weiteren geeigneten Maßnahmen und verständigt in der Regel auch die ausländische Vertretungsbehörde (Botschaft, Konsulat) in Österreich.
Quelle: HELP.gv.at
Gemeinde Seeham Dorf 2 5164 Seeham +43 6217 5525 office@seeham.at
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