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Falls die Verstorbene/der Verstorbene zum Zeitpunkt des Todes bei einer Arbeitgeberin/einem Arbeitgeber beschäftigt war, ist diese/dieser von den Hinterbliebenen unter Vorlage einer Kopie der Sterbeurkunde bzw. Abschrift aus dem Sterbebuch unverzüglich zu benachrichtigen.
Quelle: HELP.gv.at
Gemeinde Seeham Dorf 2 5164 Seeham +43 6217 5525 office@seeham.at
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