Salzburger Familienpass

Rund 300 Betriebe in Stadt und Land Salzburg bieten in Verbindung mit dem Familienpass ermäßigten oder freien Eintritt an.
Die Ausstellung des Familienpasses erfolgt im Gemeindeamt.
Der Familienpass gilt für Familien, Lebensgemeinschaften oder Alleinerziehende und deren Kinder und Pflegekinder bis zum 18. Geburtstag, für die Familienbeihilfe bezogen wird.  Es ist für Erziehungsberechtigte möglich, eine zweite erwachsene Person, die nicht im gemeinsamen Haushalt lebt, in den Familienpass eintragen zu lassen.

Die Familie muss den Hauptwohnsitz im Land Salzburg haben.

Besondere Regelungen: Auch "Besuchsmütter" oder "Besuchsväter" und Tageseltern können sich einen Familienpass ausstellen lassen, ebenso Großeltern gemeinsam mit ihren Enkelkindern. In diesen Fällen muss zumindest einer der Beteiligten im Land Salzburg wohnen.

Informationen über Ermäßigungen

Zuständig

Formulare