Abfall-Leistungsgebühr pro Entleerung 120 l Tonne Restabfall - Gem. Siedlungsabfälle

Detailinformationen zu dem Eintrag
inkl. MWSt8,10 €

Zuständig

Die Restmüll-Entleerungsgebühr wird nach Entleerungen berrechnet und vierteljährlich vorgeschrieben.

Es gibt einen:
2-wöchentlichen (26 Entleerungen im Jahr) und einen
4-wöchentlichen (13 Entleerungen im Jahr) Entleerungsryhtmus.
Abfallgefäße sind im einschlägigen Fachhandel (z.B. Lagerhaus, Baufachmärkte..) aber auch bei uns im Gemeindeamt erhältlich und müssen am Gemeindeamt angemeldet werden.