Heizkostenzuschuss 2023/2024

Veröffentlichungsdatum29.12.2023Lesedauer1 Minute

Die Salzburger Landesregierung gewährt für 2023/2024 wieder einen Heizkostenzuschuss über € 600,00. Antragstellung ist von 02.01.2024 bis 30.09.2024 und ausschließlich über E-Government möglich. Die angepasste Richtlinie sowie die elektronische Antragsmaske sind ab 01.01.2024 unter www.salzburg.gv.at/heizscheck abrufbar.
Der Antrag kann auch im Gemeindeamt (Frau Fischer) erledigt werden.

Förderrichtlinie Heizkostenzuschuss 2024

Mitzubringen sind: ein Nachweis über die Heizkosten (mind. € 600,-- im Jahr) sowie der Einkommensnachweis (Lohn-/Gehaltszettel, Pensionsnachweis (Bankbeleg), Nachweis über Arbeitslosengeldbezug bzw. bei selbstständiger Erwerbstätigkeit – Einkommenssteuerbescheid des abgelaufenen Jahres).
Bitte nicht vergessen: Für die Antragstellung wird Ihr IBAN und BIC (bisher Kontonummer) benötigt!

Lehrlingsentschädigungen sowie Studienbeihilfen und Stipendien zählen ab 2016 zum Haushaltseinkommen!

Es gibt neue Einkommensgrenzen:
Den Zuschuss bekommen jene Personen, deren Nettoeinkommen je Haushalt folgende Richtsätze pro Monat nicht überschreiten: 

* Alleinstehende Personen:                      €   1.392,00
* Ehepaare/Lebensgemeinschaften         €   1.820,00

Die Einkommensgrenze erhöht sich:

* Für jedes Kind im Haushalt, für das
   Familienbeihilfe bezogen wird:             €      385,00
* Für jedes Kind im Haushalt ohne
   Familienbeihilfebezug um                     €      621,00
* Für jede weitere erwachsene Person
   im Haushalt um:                                    €      621,00