Die Restmüll-Entleerungsgebühr wird nach Entleerungen berrechnet und vierteljährlich vorgeschrieben.
Es gibt einen:2-wöchentlichen (26 Entleerungen im Jahr) und einen4-wöchentlichen (13 Entleerungen im Jahr) Entleerungsryhtmus.Abfallgefäße sind im einschlägigen Fachhandel (z.B. Lagerhaus, Baufachmärkte..) und müssen am Gemeindeamt angemeldet werden.